
Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird erneut ausgeweitet
Wie Anfang Dezember diesen Jahres vom Koalitionsausschuss angekündigt, hat das Bundeskabinett am 17. Dezember 2025 die Verlängerung offiziell beschlossen. Mit der sogenannten Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer auch im Jahr 2026 auf bis zu 24 Monate verlängert – längstens




