
Eurovignette: Ausnahme für Handwerker beschlossen
Bestimmte Transporte im Bereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen können von den neu vorgesehenen Maut- und Nutzungsgebühren ausgenommen werden. Am 17. Februar 2022 hat das Plenum des Europaparlaments das Trilogergebnis zur Eurovignetten-Richtlinie vom Juni 2021 endgültig bestätigt. Mit den neuen Regeln sollen die Straßenbenutzungsgebühren von




