
Vertragliche Verlängerung der Probezeit bei Ausbildung
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes ist eine vertragliche Verlängerung der Probezeit in einem Berufsausbildungsverhältnis wirksam, wenn die Ausfallzeiten bei wenigstens einem Drittel der Länge der Probezeit liegen. In Berufsausbildungsverträgen ist in der Regel eine Probezeit vorgesehen, die nach § 20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) mindestens




