
Achtung: Änderung Führerscheinrecht
Sollten Mitarbeiter Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als 3,5 t steuern, sind insbesondere folgende Änderungen im Führerscheinrecht zwingend zu beachten: Besitzer von C1/C1E oder C/CE Führerscheinen mit Führerscheinerlaubnis nach 17. Januar 2013 dürfen Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von mehr als



