
Land beschließt Verlängerung der Überbrückungshilfe
Die Landesregierung hat am 29. September die Verlängerung der landesseitigen Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes beschlossen. Für die zweite Phase der Überbrückungshilfe, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird das Land weiterhin auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180



