
Auftragsabwicklung wieder ohne Einreisepapiere möglich
Seit dem 15. Juni können Mitarbeiter baden-württembergischer Handwerksbetriebe wieder ohne Einreisebescheinigung (Attestation de déplacement international dérogatoire) und ohne eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Corona-Symptomen nach Frankreich einreisen. Für grenzüberschreitende Aufträge bedeutet dies eine große Erleichterung. Mitzuführen sind bei einfachem Auftrag: -Auftragsbestätigung in französischer Sprache,




