
Minderjährige Azubis: Was Sie als Ausbilder zum Jugendarbeitsschutzgesetz wissen müssen
Mitarbeiter unter 18 Jahren gelten im Arbeitsschutzrecht als besonders schutzwürdige Personengruppen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) soll minderjährige Azubis aber auch andere noch nicht volljährige Mitarbeiter vor Überforderung und auch Selbstüberschätzung schützen. Die Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen gelten nicht nur für denjenigen, der den Ausbildungsvertrag unterzeichnet




