
Start des Soforthilfe-Bundesprogrammes: Gesamtfördersumme ändert sich nicht
Das bisherige Landesprogramm Soforthilfe wurde am 09.04.2020 mit dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung zusammengeführt. Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten sind im Bundesprogramm antragsberechtigt, Betriebe mit zwischen elf und 50 Beschäftigten im Landesprogramm. Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern übernehmen dabei wie gehabt für beide




