
Das neue Berufsbildungsgesetz und dessen Auswirkungen auf die Ausbildungsverhältnisse
Alle Auszubildenden haben künftig Anspruch auf eine Mindestvergütung. Sie gilt für alle Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen, unabhängig vom Datum des Vertragsabschlusses. Berufsfachschüler sind hiervon ausgenommen, da sie weiterhin Schülerstatus haben. In den meisten Handwerksberufen wurden bislang die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen gemäß höchstrichterlicher




