
LieferkettenSorgfaltspflichtenGesetz: Handreichungen des BAFA
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2023 und verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. KMU (Kleine, Mittelständische Unternehmen) unterliegen nicht den Sorgfaltspflichten des LkSG. Die verpflichteten Unternehmen versuchen jedoch oft, ihre Pflichten auf ihre handwerklichen Zulieferer abzuwälzen.




