
Erleichterungen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich
Bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland sind umfangreiche arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Formalitäten zu beachten. Hierzu gehört auch die arbeitsrechtliche Meldepflicht. So sind Unternehmen, die Mitarbeiter zur vorübergehenden Ausführung von Dienstleistungen nach Frankreich entsenden, verpflichtet, dies vor Aufnahme der Arbeiten der örtlich zuständigen Inspection




