
Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern
Neuregelungen § 95a SGB IV – Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware einsetzen, können mit sv.net Meldungen zur Sozialversicherung auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg verschlüsselt übermitteln. Und als Selbstständige/r haben Sie die Möglichkeit, Ihre A1-Entsendungsanträge maschinell über sv.net zu versenden. Die




