
Wiedereinführung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Die Landesregierung hat die aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württemberg (CoronaVO BW) bis zum 19.09.2022 verlängert: <<<zur aktuelle Verordnung hier klicken>>> Eine inhaltliche Änderung erfolgte nicht. Die bestehenden Corona-Basisschutzmaßnahmen werden somit bis 19.09.2022 fortgeführt. Unter anderem besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des




