
Arbeitgeber müssen Arbeitsverträge nachbessern
Wer ab 1. August 2022 neue Mitarbeiter einstellt, ist verpflichtet, mehr Arbeitsbedingungen schriftlich im Arbeitsvertrag festzuhalten. Denn ab dann gilt ein neues Nachweisgesetz. Künftig muss z. B. im Vertrag stehen: – die Dauer der Probezeit (sofern vereinbart) – die Zusammensetzung und Höhe der Vergütung sowie



