Soforthilfe: Rückforderungsbescheide werden versendet
Seit dem 2. August versendet die L-Bank die Rückforderungsbescheide für die Corona-Soforthilfe. Dieses Unterstützungsprogramm stand Betrieben mit Liquiditätsengpässen im ersten Lockdown von Ende März bis Mai 2020 offen. Alle Betriebe, die im Rückmeldeverfahren Ende 2021 / Anfang 2022 angegeben hatten, dass sie im Frühjahr 2020




