
Übermittlung Rentenversicherungsdaten
Ab 1. Januar 2023 Entgeltabrechnungsdaten an Rentenversicherung nur noch elektronisch. Auf Antrag Ausnahme möglich! Der ZDH informiert darüber, dass Arbeitgeber ihre Entgeltabrechnungsdaten ab dem 1. Januar 2023 elektronisch an die Rentenversicherung übermitteln müssen. Auf Antrag des Arbeitgebers kann gemäß § 8 Abs. 3 BVV bis




