
Nichtgeimpfte gehen bei Quarantäne künftig leer aus!
Verdienstausfall durch Quarantäne: Nichtgeimpfte Personen müssen ab 15. September 2021 mit Ablehnung von Entschädigungsanträgen rechnen. § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG regelt: Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 (des § 56 Abs. 1 IfSG) erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, oder




