
BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement wird zunehmend wichtiger
Arbeitgeber sind nach § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen erkrankt waren, ein BEM anzubieten. Hierfür brauchen Unternehmen kompetente Partner. Externe BEM-Beauftragte können auf vielfältige Weise ihren Teil zu einer schnellen Wiedereingliederung beitragen. Insbesondere kleine




