
Arbeiten trotz Krankschreibung
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer auch zur Arbeit erscheinen, wenn er eigentlich (noch) krankgeschrieben ist. „Fühlt man sich vor Ablauf eines ärztlichen Attestes gesund, spricht nichts gegen eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz“, sagt Fenimore von Bredow vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Denn die Krankschreibung ist kein




