
Neue befristete Kinderkrankengeldregelung im Jahr 2021
Das Kinderkrankengeld soll durch die Änderung des § 45 Abs. 2 a SGB V aufgrund des verlängerten Lockdowns beschränkt auf das Jahr 2021 um zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) ausgeweitet werden. Dieser Anspruch soll rückwirkend ab dem 5. Januar 2021



