Friseurinnung Pforzheim Aktuell

Aktuelles

Digitale Vortragsreihe „Das digitale Büro 2021“

Die Kreishandwerkerschaft Pforzheim-Enzkreis und die IN-Software GmbH laden zur Veranstaltungsreihe „Das digitale Büro 2021“ ein. In neun Online-Seminaren können Sie Grundlagen zum digitalen Arbeiten erlernen, ausbauen und später in Detailthemen Ihr Wissen vertiefen. Sie sind zufrieden mit Ihrer aktuellen digitalen Büroinfrastruktur und brauchen nur hier

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Friseure trotz Öffnungsaussichten unzufrieden

„Dann kann man auch gleich zulassen!“ , so die Meinung von Friseur-Innungsobermeisterin Nelli Butsch zu der in Aussicht gestellten Öffnung der Friseursalons zum 1. März 2021. Was von Presse und Poitik eigentlich als großer Erfolg für das Friseurhandwerk dargestellt wird, entpuppt sich bei näherer Betraschtungsweise

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Friseure dürfen wieder öffnen!

„Wir lassen weiter das Licht an, wenn Sie mögen!“ Erneut sind Friseurunternehmen bundesweit dazu aufgerufen, das Salonlicht für eine Nacht angeschaltet zu lassen. Kundinnen und Kunden sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Friseur ab dem 01. März 2021 wieder gewohnt für sie da ist.

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grandparent

Neue befristete Kinderkrankengeldregelung im Jahr 2021

Das Kinderkrankengeld soll durch die Änderung des § 45 Abs. 2 a SGB V aufgrund des verlängerten Lockdowns beschränkt auf das Jahr 2021 um zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) ausgeweitet werden. Dieser Anspruch soll rückwirkend ab dem 5. Januar 2021

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Rahmenabkommen bezüglich Hygieneschutzartikeln – gute Qualität und kurze Wege!

Die Kreishandwerkerschaft hält seit einigen Tagen ein Rahmenabkommen mit der Firma W. Russmann GmbH, Fachgroßhandel für Sauberkeit und Hygiene aus Pforzheim vor. Dieses gewährt Mitgliedsbetrieben der angeschlossenen Innungen Sonderkonditionen beim Bezug von Hygieneschutgzartikeln wie Gesichtsmasken (FFP2 und medizinische), Händesdesinfektionsmittel , Flächendesinfektionsmittel und mehr. Dabei wird

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globe

Aktuelle Coronaverordnung in verschiedenen Sprachen

Anbei finden Sie nun auch die offiziellen mehrsprachigen Coronaverordnungen des Landes Baden-Württemberg, wie sie seit dem 25.01.2021 gültig sind. Bitte nutzen und verbreiten Sie diese Informationen gerne in Ihrem Betrieb, sofern Sie Mitarbeiter aus den entsprechenden Ländern bei sich beschäftigen. Die Übersetzungen wurden uns wieder

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Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.kh-pforzheim.de.

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